Kann ich mit dem DIMMAT LEDs dimmen?

Die Dimmfähigkeit von LED Leuchtmitteln hängt u.a. von den im Leuchtmittel verwendeten Vorschaltgerät ab. Das Leuchtmittel muss auf jeden Fall lt. Hersteller dimmbar sein, d.h. Bedienungsanleitung bzw. Hinweise des Herstellers beachten! Selbst wenn das LED-Leuchtmittel dimmbar ist, muss berücksichtigt werden, dass jeder 2-Draht-Dimmer eine Grundlast zur sicheren, d.h. flackerfreien, Funktion benötigt. Mit einem „normalen“ Phasenanschnitt-Dimmer (Triac-Dimmer) können dimmbare LED-Leuchtmittel üblicherweise gedimmt werden. Die bei diesen Dimmern angegebene erforderliche Grundlast kann meist um den Faktor 2-4 reduziert werden, d.h. bei 40W Grundlast sind auch LED-Leuchtmittel ab ca. 10W dimmbar. Anders sieht es aus bei Phasenanschnitt-Dimmern, die zur Funktion eine Betriebsspannung benötigen, wie z.B. der DIMMAT, der ja auf die Betätigung der Sensorfläche reagieren muss. Bei diesen Dimmern kann dieser „Standby“-Stromverbrauch dazu führen, dass das angeschlossene LED-Leuchtmittel Flackereffekte zeigt, die wiederum vom Aufbau des Vorschaltgerätes abhängen. Es gibt Vorschaltgeräte, die für diesen „Zweck“ sogenannte Bleeder-Widerstände eingebaut haben, die praktisch diesen „Standby“-Strom ignorieren sollen, jedoch geht dies nicht immer eindeutig aus den Herstellerangaben hervor. Deshalb die derzeitige Empfehlung, keine (auch dimmbaren) LED-Leuchtmittel mit dem DIMMAT zu betreiben. Da die Art des Vorschaltgerätes beim LED-Leuchtmittel uns nicht bekannt ist, kann auch nicht auf eine eventuelle Fehlfunktion bzw. einen möglichen Defekt geschlossen werden. Der durch die Sicherung eines Standard-400W-Dimmers begrenzte Strom kann in jedem Fall ausreichen, das LED-Leuchtmittel zu zerstören. Insofern muss nochmals betont werden, dass die Hinweise des LED-Leuchtmittelherstellers unbedingt zu beachten sind.

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